Pflegeeinrichtungen
Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen
Qualitätsmanagementsysteme wie ISO 9001 werden im deutschen Gesundheitswesen seit 1980 eingesetzt und implementiert. Ihre Bedeutung und Beachtung ist in der Zwischenzeit erheblich gestiegen.
Das Pflegeleistungsgesetz vom Juli 2008 hat die Pflichten und die Anforderungen an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zum Qualitätsmanagement, zur Pflegedokumentation sowie zur regelmäßigen Qualitätssicherung bedeutend ausgeweitet. Im SGB XI Soziale Pflegeversicherung werden diese Verpflichtungen festgelegt. Daraus sind auch die Verpflichtungen der Pflegeeinrichtungen, regelmäßige Qualitätskontrollen durchzuführen oder durch externe unabhängige Anbieter durchführen zu lassen, zu entnehmen. Die Qualitätsentwicklung muss durch interne und externe Begutachtungen sichergestellt und dokumentiert werden. Die Zertifizierung einer Pflegeeinrichtung nach ISO 9001, durch eine akkreditierte und unabhängige Zertifizierungsstelle, dient als aussagekräftiger Nachweis für die Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems.
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DIN EN 15224: Europäische bereichsspezifische Norm für das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
Anwendungsbereich der DIN EN 15224:
alle Einrichtungen aus dem Gesundheitssektor wie z.B. Krankenhäuser, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Arztpraxen. Die vorhandene Vielfalt an Zertifizierungssystemen im Gesundheitswesen schafft eine gewisse Komplexität. In DIN EN 15224 sieht die Deutsche Akkreditierungsstelle (DakkS) die Potentiale einer Leitnorm sowie eine mögliche mittelfristige Lösung, die für mehr Transparenz der Zertifizierungssysteme im Gesundheitssektor sorgen werde.
Normgrundlage:
Begriffsverwendung aus der Gesundheitsversorgung
Schwerpunkt der DIN EN 15224-Anforderungen:
Prozess- und Risikomanagement.