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Abfallwirtschaft: Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (Efb) und Prüfung nach der neuen Gewerbe­abfallverordnung (GewAbfV) durch die ÖHMI EuroCert GmbH

ÖHMI EuroCert® - Ihre behördlich zugelassene Technische Überwachungs­organisation seit 1997

Der Begriff des Entsorgungsfachbetriebes (kurz: Efb) wird seit 1996 im § 56 des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) jetzt KrWG definiert und rechtlich geschützt. Er sichert ein gewichtiges Qualitätsniveau der Entsorgungswirtschaft.

Entsorgungsfachbetriebe können alle Betriebe und Unternehmen werden, die ihre Tätigkeiten im Bereich der Entsorgungswirtschaft ausüben. Dazu gehören im Einzelnen Betriebe, die sich mit Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und/oder Makeln befassen. Händler und/oder Makler, die in der Entsorgungsbranche tätig sind, können auch den Status des Entsorgungsfachbetriebes erlangen. Grundlage für die Zertifizierung ist das KrWG mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EbfV). Darin sind sämtliche Anforderungen an Betriebe und Unternehmen verankert, bei den die Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und/oder Makeln im Vordergrund stehen.

Ihre Vorteile einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb:

Entsorgungsfachbetriebe, die sich durch eine Technische Überwachungsorganisation (TÜO) wie ÖHMI EuroCert® einer neutralen Prüfung unterziehen lassen und sich damit als Fachbetrieb anerkennen lassen, profitieren u.a. von gesetzlich verbrieften Privilegien. Mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erfüllen Sie gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Kunden die optimalen Voraussetzungen der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ebenso bescheinigt Ihnen das Efb-Zertifikat eine maximale Entsorgungs- und Rechtssicherheit. Durch das Efb-Zertifikat weisen Sie nach, dass bei Ihnen der Entsorgungsweg und das Handling mit dem Abfall ordnungsgemäß ablaufen.

Unsere Empfehlung:

Möchten Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zusätzlich unterstreichen, so empfehlen wir Ihnen, eine Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement) in Erwägung zu ziehen. Verbessern Sie die öffentliche Wahrnehmung Ihres Unternehmens, indem Sie eine aktive Rolle bei Themen wie Umweltschutz, Kundenorientierung, Energieeffizienz und kontinuierlicher Verbesserung einnehmen.

White Paper zur novellierten EfbV

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Die novellierte EfbV

Die seit 1. Juni 2017 gültige Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt weitgehend die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben neu. Diese Verordnung hat sich als zuverlässiges Instrument der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben bewährt. Daher soll sie anhand ihrer Novellierung weiter ausgebaut werden und dafür sorgen, dass noch bestehende Anwendungs- und Rechtsunsicherheiten minimiert werden. Die darin festgelegten Mindeststandards

  • für die Zertifizierungsstellen
  • für die Regelungen zur Überwachung und Zertifizierung sowie
  • für die zu beauftragenden Sachverständigen und
  • die zu zertifizierenden Betriebe

sollen auch dafür sorgen, dass sich die Qualität des Gütezeichens "Entsorgungsfachbetrieb" weiter verbessert.

Die novellierte EfbV-regelt:

  • die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 Abs. 2 des Kreiswirtschaftsgesetzes
  • die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben durch TÜO nach § 56 Abs. 5
  • die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben durch Entsorgergemeinschaften § 56 Abs. 6.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen und die Auswirkungen auf die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb  können Sie aus dem ÖHMI EuroCert® EfbV-White Paper entnehmen.

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